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Wie viel Alterskapital soll ich von der Pensionskasse beziehen?
Das Formular berechnet die Anzahl Jahre, bis Sie Ihr bezogenes Kapital der Pensionskasse aufgebraucht haben,
um eine gleich hohe jährliche Rente zu erhalten, wie wenn Sie kein Alterskapital bezogen hätten. Den Umwandlungssatz
bei Ihrem Rücktrittsalter erfahren Sie aus dem Pensionskassenausweis.
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Beispiel: Eine 62-jährige Angestellte besitzt ein Altersguthaben von Fr. 1000000.-
Sie lässt sich pensionieren und bezieht 50% dieses Altersguthabens. Für das restliche Altersguthaben erhält sie
die Rente von 6.2%
Sie glaubt, das bezogene Altersguthaben zu 3.5% anlegen zu können.
Resultat: Bei gleichbleibender Jahresrente von Fr. 62'000 (wenn sie kein Alterskapital bezogen hätte) würde sie
nach 24.1 Jahren (also mit Alter 86.1) ihr bezogenes Alterskapital vollständig aufgebraucht haben und daher noch
eine Rente von Fr. 31'000.- erhalten.
Bei dieser Berechnung werden die Steuern (sowohl auf das bezogene Alterskapital als auch auf die jeweiligen Renten)
nicht berücksichtigt.
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