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Infos zur Frage Kapital oder Rente

Als Beispiel dienen die Vorgaben der Luzerner Pensionskasse LUPK:

Jahresrente = Umwandlungssatz * Altersguthaben bei Pensionierung

Bei der LUPK kann bei der Pensionierung höchstens 50% des Altersguthabens als Kapital bezogen werden.


Es gelten folgende Umwandlungssätze des Altersguthabens bei der Pensionierung:

Alter in Jahren Umwandlungssatz
58 5.4%
59 5.6%
60 5.8%
61 6.0%
62 6.2%
63 6.26%
64 6.32%
65 6.38%

Auf den 1.1.2010 ist bei der LUPK eine Revision mit folgenden Neuerungen vorgesehen:

Alter in Jahren Umwandlungssatz
58 5.1%
59 5.25%
60 5.4%
61 5.55%
62 5.7%
63 5.85%
64 6.0%
65 6.15%