Infos zur Berechnung der Rente
Als Beispiel dienen die Vorgaben der Luzerner Pensionskasse LUPK:
Versicherte Besoldung = Anrechenbarer Jahresverdienst vermindert um den Koordinationsabzug.
Der Koordinationsabzug beträgt bei 100% Arbeitspensum die Hälfte der maximalen einfachen AHV-Rente.
Jahresrente = Umwandlungssatz * Altersguthaben bei Pensionierung
Ziel: Jahresrente ab Pensionierungsalter 62 (ab 1.1.10: Alter 63) ≥ 50% der versicherten Besoldung
Es galten bei der LUPK bis 31.12.09 die folgenden Altersgutschriften und Umwandlungssätze:
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Es gelten folgende Änderungen ab 1.1.2010: (s. auch Infoblatt der LUPK)
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Aus Gründen der Flexibilität sind relativ viele Eingaben zu machen.
Um das Formular etwas abzukürzen, erfolgt die Simulation der Berechnung nur für Personen ab 33 Altersjahren.
Die Rentenberechnung für eine jüngere Person ist ohnehin mit zu vielen Unsicherheiten behaftet.
Falls Sie das Pensionierungsalter verändern, so vergessen Sie nicht, auch den Umwandlungssatz
anzupassen.