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Infos zur Berechnung der Rente

Als Beispiel dienen die Vorgaben der Luzerner Pensionskasse LUPK:

Versicherte Besoldung = Anrechenbarer Jahresverdienst vermindert um den Koordinationsabzug.
Der Koordinationsabzug beträgt bei 100% Arbeitspensum die Hälfte der maximalen einfachen AHV-Rente.
Jahresrente = Umwandlungssatz * Altersguthaben bei Pensionierung
Ziel: Jahresrente ab Pensionierungsalter 62 (ab 1.1.10: Alter 63) 50% der versicherten Besoldung

Es galten bei der LUPK bis 31.12.09 die folgenden Altersgutschriften und Umwandlungssätze:

Altersgutschrift in Prozent der versicherten Besoldung
Alter in Jahren Altersgutschrift
25 - 29 10.7%
30 - 32 12.8%
33 - 41 14.9%
42 - 44 19.2%
45 - 59 20.2%
60 - 62 18.1%
63 - 65 10.7%
   
Umwandlungssatz des Altersguthabens bei der Pensionierung
Alter in Jahren Umwandlungssatz
58 5.4%
59 5.6%
60 5.8%
61 6.0%
62 6.2%
63 6.26%
64 6.32%
65 6.38%

Es gelten folgende Änderungen ab 1.1.2010: (s. auch Infoblatt der LUPK)

Altersgutschrift in Prozent der versicherten Besoldung
Alter in Jahren Altersgutschrift
25 - 29 11.1%
30 - 34 13.2%
35 - 41 15.4%
42 - 65 20.5%
42 - 65 (Plan Plus) 22.5%
   
   
   
Umwandlungssatz des Altersguthabens bei der Pensionierung
Alter in Jahren Umwandlungssatz
58 5.1%
59 5.25%
60 5.4%
61 5.55%
62 5.7%
63 5.85%
64 6.0%
65 6.15%

Aus Gründen der Flexibilität sind relativ viele Eingaben zu machen.
Um das Formular etwas abzukürzen, erfolgt die Simulation der Berechnung nur für Personen ab 33 Altersjahren. Die Rentenberechnung für eine jüngere Person ist ohnehin mit zu vielen Unsicherheiten behaftet.
Falls Sie das Pensionierungsalter verändern, so vergessen Sie nicht, auch den Umwandlungssatz anzupassen.